Verankert ist das Schulforum in Art. 69 des Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BAyEUG, http://by.juris.de/by/EUG_BY_2000_Art69.htm). An allen Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht, wird ein Schulforum eingerichtet. Mitglieder des Schulforums sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie zwei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder und der Schülerausschuss. Den Vorsitz im Schulforum führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Der Aufwandsträger (bei uns der Schulverband) ist rechtzeitig über die ihn berührenden Angelegenheiten zu informieren; er kann verlangen, an der Beratung teilzunehmen.
Mitglieder unseres Schulforums:
[Liste]