Sehr geehrte Eltern,
der Nachmittagsunterricht macht es erforderlich, dass der größte Teil unserer auswärtigen Schüler während der Mittagspause (13.00 - 14.00 Uhr bzw. 12.15 ? 13.15 Uhr) in der Schule verbleibt. Während dieser Zeit steht den Schülern ein Aufenthaltsraum zur Verfügung, in dem sie in geeigneter Weise beaufsichtigt werden.
Schüler, die in der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, halten sich grundsätzlich in der Schule auf. Die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes kann während der Mittagspause nur erteilt werden, wenn eine entsprechende schriftliche Erklärung der Eltern vorliegt. Benutzen sie hierzu bitte bei Bedarf den unten angefügten Abschnitt! Im Interesse einer konsequenten Beaufsichtigung der Schüler bitten wir Sie jedoch in Übereinstimmung mit dem Elternbeirat unserer Schule, die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes nur nach reiflicher Überlegung zu erteilen. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass während der Zeit des Aufenthalts außerhalb der Schulanlage keine Aufsichtspflicht der Schule bzw. des Schulaufwandsträgers besteht und Sie in diesem Fall selbst die Verantwortung für Ihren Sohn/Ihre Tochter tragen. Ereignet sich in dieser Zeit ein Unfall, besteht unter Umständen auch kein Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung.
Hinweis: Nach Ankunft am Bahnhof haben alle auswärtigen Schüler den ?Brückenweg? zur Schule zu wählen. Es ist nicht erlaubt, dann noch vor Unterrichtsbeginn in die Stadt zu gehen. Dies kann nur nach Abmeldung in der Verwaltung geschehen. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für das unerlaubte Verlassen des Geländes.
Mit freundlichen Grüßen
R. Leibold, Rektor